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Förderungen für Weiterbildungen

Was Sie sonst noch wissen sollten:
Finanzielle Förderungen und mehr, es gibt eine Reihe von Fördermöglichkeiten für Sie als Privatpersonen und auch für Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen investieren möchten.

Gerne beraten wir Sie, welche Förderung für Sie richtig und möglich ist oder an welche zuständige Stelle Sie sich wenden sollten.

„Meister-BAföG“
Fordern Sie unseren aktuellen Flyer „Das neue BAföG“ kostenlos bei uns an und sichern Sie sich bis zu 50 % staatliche Förderung.

Ausführliche Infos erhalten Sie auch u. a. auf den Internetseiten des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bmbf.de) oder unter www.meister-bafög.info sowie kostenfrei beim BMBF unter der
Telefonnummer: 0800 / 6223634.

Bildungsurlaub:
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber!

Begabtenförderung:
Ein Angebot des Bundesbildungsministeriums, der IHKs, der Handwerkskammern und der Freien Berufe: www.begabtenfoerderung.de..

Steuerersparnis:
Ihre Studienkosten können Sie als Werbungskosten bei der Festsetzung der Lohn und Einkommenssteuer in voller Höhe geltend machen, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden oder ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss des Staates gewährt wird.

Steuermindernd wirken sich neben den Lehrgangskosten auch alle
weiteren Kosten aus (Prüfungsgebühren, Literatur, Unterkunft, Mehrkosten für Verpflegung usw.).

 

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